Ratgeber
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für DJs kurz erklärt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, ist für viele Selbstständige der einfachste Weg, ihren Gewinn zu ermitteln. Hier steht, wie sie funktioniert, was hineingehört und wie du mit wenig Aufwand sauber arbeitest.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der EÜR ziehst du von deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben ab. Der Rest ist dein Gewinn (§ 4 Abs. 3 EStG).
- Es zählt der Geldfluss: Einnahmen und Ausgaben werden in dem Jahr erfasst, in dem das Geld fließt (§ 11 EStG).
- Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist, kann seinen Gewinn so ermitteln.
- Belege und Aufzeichnungen müssen ordentlich geführt und aufbewahrt werden, siehe GoBD für DJs.
- Die EÜR geht elektronisch ans Finanzamt, meist als Anlage zur Steuererklärung.
- Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Beratung. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Wie die EÜR funktioniert
Du sammelst über das Jahr deine Betriebseinnahmen, etwa Gagen, und deine Betriebsausgaben, etwa Fahrtkosten, Equipment oder Software. Am Ende ziehst du die Ausgaben von den Einnahmen ab. Der Überschuss ist dein steuerlicher Gewinn. Anders als bei einer Bilanz zählt nicht, wann du eine Rechnung geschrieben hast, sondern wann das Geld bei dir ankommt oder dein Bankkonto verlässt.
Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Was zählt zu den Einnahmen und Ausgaben?
- Einnahmen: Gagen für Auftritte, auch bar oder per PayPal bezahlte, und andere Einnahmen aus deiner Tätigkeit.
- Ausgaben: Dinge, die beruflich veranlasst sind, zum Beispiel Fahrtkosten, Equipment, Musik, Software, Gebühren und Versicherungen.
- Größere Anschaffungen: Sie werden häufig über mehrere Jahre abgeschrieben. Wie das bei dir funktioniert, klärt dein Steuerberater.
- Umsatzsteuer: Bei Regelbesteuerung spielen Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR eine Rolle. Als Kleinunternehmer ist es einfacher. Mehr dazu im Ratgeber Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung.
Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Belege und Aufzeichnungen
Jede Ausgabe sollte ein Beleg haben, jede Einnahme eine Rechnung oder einen Nachweis. Erfasse Vorgänge möglichst zeitnah und ändere Einträge nicht so, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist. Bewahre die Unterlagen für die vorgeschriebene Zeit auf.
Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Tipps
- Trenne private und berufliche Zahlungen, am besten mit einem eigenen Bankkonto.
- Erfasse Einnahmen und Ausgaben laufend statt am Jahresende.
- Halte bar und per PayPal bezahlte Gagen fest, sie gehören genauso dazu.
- Gleiche deine Aufzeichnungen mit dem Kontoauszug ab, damit nichts fehlt.
- Gib deinem Steuerberater eine saubere Auswertung, statt Belege zu sortieren.
So hilft CUEdash
In CUEdash führst du Einnahmen und Ausgaben an einem Ort. Bezahlte Rechnungen zählen als Einnahmen, Ausgaben erfasst du mit Beleg, den du abfotografierst, scannst oder als PDF übernimmst. Die EÜR-Übersicht weist „davon bar“ und „davon PayPal“ aus. Den Kontoauszug liest du als CSV- oder CAMT-Datei ein. Die App ordnet Zahlungseingänge den offenen Rechnungen zu und schlägt Einnahmen und Ausgaben vor. Übernommen wird erst nach deiner Prüfung. Für deine Steuerberatung exportierst du Rechnungen, Einnahmen-Überschuss und Fahrtkosten als CSV. CUEdash ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wer darf eine EÜR machen?
Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist und keine Bilanz erstellt, kann seinen Gewinn per EÜR ermitteln. Ob das bei dir so ist, klärst du mit deinem Steuerberater oder Rechtsberater.
Was ist der Unterschied zur Bilanz?
Bei der EÜR zählt der Geldfluss. Eine Bilanz erfasst auch Forderungen und Verbindlichkeiten. Die EÜR ist dadurch einfacher. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Muss ich bei der EÜR Belege aufbewahren?
Ja. Aufzeichnungen und Belege müssen für die vorgeschriebene Zeit aufbewahrt werden. Mehr dazu im Ratgeber zur GoBD. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.
Erstellt CUEdash meine Steuererklärung?
Nein. CUEdash führt deine Einnahmen und Ausgaben und liefert eine Auswertung als CSV für deine Steuerberatung. Die Steuererklärung machst du oder dein Steuerberater.
Zum Nachlesen: § 4 EStG, § 11 EStG (gesetze-im-internet.de).
Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Kein Ersatz für Steuer- oder Rechtsberatung.