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Ratgeber

GoBD für DJs: Was das ist und was du tun kannst

Wer selbst Rechnungen schreibt und Einnahmen aufzeichnet, stolpert irgendwann über das Kürzel GoBD. Hier steht in einfachen Worten, was dahintersteckt, wen es betrifft und was du im Alltag tun kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Es legt aus, wie Bücher, Aufzeichnungen und Belege elektronisch ordentlich geführt und aufbewahrt werden (Grundlage sind die §§ 145 bis 147 der Abgabenordnung).
  • Sie sind kein Gesetz, aber der Maßstab, an dem das Finanzamt bei einer Prüfung misst.
  • Sie betreffen in der Regel jeden, der Aufzeichnungen für das Finanzamt führt, also auch Selbstständige mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Kern: nachvollziehbar, vollständig, zeitnah, geordnet, nicht nachträglich veränderbar und aufbewahrt.
  • Ein amtliches Siegel für Software gibt es nach unseren Quellen nicht. Die Verantwortung für deine Unterlagen bleibt bei dir.
  • Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Beratung. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Was die GoBD sind

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Das ist ein Schreiben der Finanzverwaltung, das die gesetzlichen Ordnungsvorschriften für den Alltag konkretisiert. Es sagt dem Finanzamt, wie es deine Aufzeichnungen beurteilt, und dir, worauf du achten solltest.

Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Welche Grundsätze stecken dahinter?

  • Nachvollziehbar und nachprüfbar: Ein sachkundiger Dritter muss sehen können, wie ein Vorgang entstanden ist, vom Beleg bis zur Aufzeichnung.
  • Vollständig und richtig: Alle Einnahmen und Ausgaben gehören hinein, und sie stimmen mit der Wirklichkeit überein.
  • Zeitnah: Geschäftsvorfälle werden möglichst bald erfasst, nicht erst Monate später.
  • Geordnet: Du findest einen Beleg und seine Aufzeichnung wieder.
  • Unveränderbar: Eine Buchung oder Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist (§ 146 AO). Änderungen müssen erkennbar bleiben.
  • Aufbewahrt: Unterlagen müssen für die vorgeschriebene Zeit lesbar und verfügbar bleiben (§ 147 AO).

Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Wie lange musst du Unterlagen aufbewahren?

Die Fristen hängen von der Art der Unterlage ab. Nach den aktuellen Regeln gelten für Buchungsbelege und Rechnungen acht Jahre, für Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre (§ 147 AO, § 14b UStG). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Gesetze ändern sich, deshalb gilt: Fristen vom Steuerberater bestätigen lassen.

Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Was du im Alltag tun kannst

  • Ändere fertige Rechnungen nicht nachträglich. Korrigiere sie über eine Stornorechnung und eine neue Rechnung.
  • Erfasse Einnahmen und Ausgaben zeitnah und lege Belege gleich ab.
  • Sichere deine Daten und deine Belege (Fotos und PDFs) regelmäßig, zusätzlich außerhalb der App.
  • Halte Fristen für die Aufbewahrung ein und lösche nichts voreilig.
  • Frag deinen Steuerberater, was bei dir als Nachweis reicht, etwa zur Verfahrensdokumentation (einer Beschreibung, wie du Belege und Daten verarbeitest).

Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Software und GoBD

Viele Programme werben damit, dass sie die GoBD erfüllen. Ein amtliches Siegel dafür gibt es nach unseren Quellen nicht. Eine Prüfung durch Dritte bindet das Finanzamt nach den GoBD nicht. Frag deshalb bei jeder Software nach, was sie konkret tut, und behalte die Verantwortung für deine Unterlagen im Blick.

Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

So hilft CUEdash

CUEdash unterstützt dich bei den GoBD, ohne sie dir abzunehmen. Eine fertige Rechnung ist gesperrt, eine Korrektur läuft über Storno und neue Rechnung. Beim Fertigstellen speichert CUEdash das PDF einmal und verwendet es danach unverändert. Jede Rechnung hat einen Verlauf mit Datum und Uhrzeit. Stornierte Rechnungen bleiben mit ihrer Nummer erhalten. Du sicherst deine Daten mit einem Tipp und exportierst Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben sowie Fahrtkosten als CSV für deine Steuerberatung. Ob das für deinen Fall genügt, entscheidet dein Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich die GoBD als Kleinunternehmer beachten?

Grundsätzlich gelten die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten auch für Kleinunternehmer. Was bei dir konkret nötig ist, klärst du mit deinem Steuerberater oder Rechtsberater.

Hat CUEdash ein GoBD-Siegel?

Nein. Ein amtliches Siegel für Software gibt es nach unseren Quellen nicht. CUEdash ist eine Rechen- und Schreibhilfe, und deine Unterlagen bleiben deine Verantwortung. Was CUEdash dafür tut, steht oben unter „So hilft CUEdash“. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Darf ich eine fertige Rechnung ändern?

Eine fertige Rechnung sollte nicht mehr verändert werden. Du stornierst sie und schreibst eine neue. In CUEdash ist eine fertige Rechnung deshalb gesperrt. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Reicht ein Backup als Aufbewahrung?

Nicht automatisch. Eine Sicherung schützt vor Datenverlust, ersetzt aber keine ordnungsgemäße Aufbewahrung. Sichere auch deine Belege und halte die Fristen ein. Frag dazu deinen Steuerberater oder Rechtsberater.

Rechnungen, die gesperrt bleiben

CUEdash sperrt fertige Rechnungen, führt einen Verlauf und liefert die Auswertung für deine Steuerberatung.

Bald im App Store

Weiterlesen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung · Rechnung schreiben als DJ · Alle Ratgeber

Zum Nachlesen: § 146 AO, § 147 AO, § 14b UStG (gesetze-im-internet.de).

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Kein Ersatz für Steuer- oder Rechtsberatung.

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