Zum Inhalt springen
CUEdash
  • Ablauf
  • Preis
  • Funktionen
  • FAQ
  • Bald im App Store
Startseite›Ratgeber›Rechnung schreiben

Ratgeber

Rechnung schreiben als DJ

Nach dem Gig kommt die Rechnung. Hier steht, welche Angaben auf eine Rechnung für deinen Auftritt gehören, worauf du bei Clubs, Veranstaltern und Agenturen achten solltest und wie du den Papierkram klein hältst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rechnung braucht bestimmte Pflichtangaben. Fehlen sie, kann es beim Kunden Ärger mit dem Vorsteuerabzug geben.
  • Die Rechnungsnummer ist fortlaufend und einmalig.
  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben einen Hinweis dazu auf die Rechnung.
  • Nenne das Datum des Auftritts und ein klares Zahlungsziel.
  • PDF-Rechnungen werden nach und nach von der E-Rechnung abgelöst.

Was auf die Rechnung gehört

Für Rechnungen unter Unternehmern nennt das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 4 UStG) diese Angaben:

  1. Vollständiger Name und Anschrift von dir (dem Leistenden) und deinem Kunden (Club, Veranstalter, Agentur).
  2. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Das Ausstellungsdatum.
  4. Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die es nur einmal gibt.
  5. Art und Umfang der Leistung, zum Beispiel „DJ-Set am 24.10.2026, 23:00 bis 03:00 Uhr“.
  6. Der Zeitpunkt der Leistung, also das Datum des Auftritts.
  7. Das Entgelt, aufgeteilt nach Steuersätzen, mit Steuersatz und Steuerbetrag. Oder ein Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird.
  8. Vereinbarte Preisnachlässe, zum Beispiel Skonto, soweit sie nicht schon im Preis stecken.

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto reichen weniger Angaben (Kleinbetragsrechnung, § 33 UStDV).

Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG), weist keine Umsatzsteuer aus und vermerkt auf der Rechnung, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Ob du dazugehörst, hängt von deinem Umsatz ab. Das klären dein Finanzamt oder dein Steuerberater.

Bei Clubs, Veranstaltern und Agenturen

  • Kläre vorher, an wen die Rechnung gehen soll und ob der Kunde eine Bestellnummer oder Referenz braucht.
  • Führe Nebenkosten wie Fahrt, Hotel oder Equipment getrennt und nachvollziehbar auf, wenn du sie vereinbart hast.
  • Halte Honorar und Provision für Agenturen auseinander.
  • Angebot und Rechnung sollten zusammenpassen: Gage, Zeiten, Nebenkosten.

Zahlungsziel und Erinnerung

Nenne ein klares Zahlungsziel, zum Beispiel 14 Tage, mit konkretem Datum. Zahlt jemand nicht, hilft das Vorgehen in Stufen: Mahnung schreiben.

Häufige Fehler

  • Keine fortlaufende Rechnungsnummer oder doppelte Nummern.
  • Kein Leistungsdatum (das Datum des Gigs fehlt).
  • Falscher oder unvollständiger Empfänger, etwa die Agentur statt des Clubs.
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung vergessen.
  • Kein Zahlungsziel genannt.

So hilft CUEdash

In CUEdash entstehen Angebote und Rechnungen direkt aus dem Gig. Veranstalter, Gage, Zeiten und Fahrtweg sind schon da, du tippst nichts doppelt. Rechnungen verschickst du als PDF per Mail oder über das Teilen-Menü, auf Wunsch auch als E-Rechnung. Das Ergebnis prüfst du vor dem Versand selbst.

Häufige Fragen

Brauche ich als DJ eine Rechnungsnummer?

Ja. Sie muss fortlaufend und einmalig sein, damit jede Rechnung eindeutig ist. Wie du sie aufbaust, zum Beispiel RE-2026-001, ist dir überlassen.

Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Das hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt und welcher Steuersatz für deine Leistung gilt. Das klärst du mit deinem Steuerberater.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Noch ja, solange der Empfänger einverstanden ist. Für Rechnungen zwischen Unternehmen wird die E-Rechnung aber schrittweise Pflicht, mehr dazu in unserem Ratgeber zur E-Rechnung.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind Buchungsbelege und müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden. Die genaue Frist nennt dir dein Steuerberater.

Weniger tippen, nichts vergessen

CUEdash schreibt Angebote und Rechnungen aus deinem Gig und erinnert dich, wenn Geld ausbleibt.

Bald im App Store

Weiterlesen: E-Rechnung für DJs · Mahnung schreiben · Alle Ratgeber

Zum Nachlesen: § 14 UStG, § 19 UStG, § 33 UStDV (gesetze-im-internet.de).

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Kein Ersatz für Steuer- oder Rechtsberatung.

CUEdash
  • Ratgeber
  • Support
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB
© CUEdash

Apple, iPhone, iPad, iPadOS, macOS, iCloud, Siri, App Store und Apple Intelligence sind Marken der Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern und Regionen. iOS ist eine Marke oder eingetragene Marke von Cisco in den USA und anderen Ländern und wird unter Lizenz verwendet. CUEdash ist ein eigenständiges Produkt und wird von Apple weder unterstützt, gesponsert noch genehmigt.